Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:

5 Überlandfahrten

4 Autobahnfahrten

3 Nachtfahrten

Die Sonderfahrten dürfen erst am Ende der Ausbildung durchgeführt werden.

Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A, oder aber von Klasse B auf BE

sind nur

3 Überlandfahrten

2 Autobahn

und 1 Nachtfahrt erforderlich