Gesetzlich vorgeschrieben sind beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die Sonderfahrten dürfen erst am Ende der Ausbildung durchgeführt werden.
Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A, oder aber von Klasse B auf BE
sind nur
3 Überlandfahrten
2 Autobahn
und 1 Nachtfahrt erforderlich